Wertermittlung
Verkehrswert
Nach § 194 BauGB wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Das heißt:
- Es handelt sich demnach um einen Preis, der im Rahmen von am Markt erzielter vergleichbarer Objekte liegt.
- Der ermittelte Wert bezieht sich in der Regel auf den Wertermittlungsstichtag.
- Bei der Preisermittlung stehen weder Käufer noch Verkäufer unter Zeitdruck, Zwang oder Not.
- Der Zustand des Grundstücks kann durch rechtliche, tatsächliche oder sonstige Gründe maßgebend beeinflusst sein. Diese können in materielle, öffentlich-rechtliche, sowie privatrechtliche wertbeeinflussende Eigenschaften und Gegebenheiten untergliedert werden.
- Bei ungewöhnlichen und persönlichen Verhältnissen, wie z.B. bei Zwangsversteigerungen, familiären Beziehungen besteht kein gewöhnlicher Geschäftsverkehr mehr.
Angewandte Verfahren
Normierte Wertermittlungsverfahren nach ImmoWertV
- Vergleichswertverfahren
- Ertragswertverfahren
- Sachwertverfahren
Nicht nach ImmoWertV normierte Wertermittlungsverfahren
- Beleihungswertverfahren nach BelWertV
- Mietspiegelverfahren
- Vergleichsmietenverfahren
- Residualwertverfahren
- Discounted Cash Flow – Verfahren
Für meine Berechnungen zur Wertermittlung schauen Sie bitte in die Rubrik benötigte Unterlagen. Dort gibt es auch Informationen zu meinen Honoraren für die Immobilienbewertung.